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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1990 - 15 B 35/90   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1990 - 15 B 35/90 (https://dejure.org/1990,5303)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.02.1990 - 15 B 35/90 (https://dejure.org/1990,5303)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Februar 1990 - 15 B 35/90 (https://dejure.org/1990,5303)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Recht zur Abberufung; Verhältniswahl; Gewählter Gemeindevertreter ; Organ einer juristischen Person; Recht zur Abberufung; Veränderte Mehrheitsverhältnisse ; Mehrheitsverhältnisse des Rates; Abwehrrechte eines Gemeindevertreters; Organisationsrechtswidrige Eingriffe; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 791
  • DVBl 1990, 834
  • DÖV 1990, 619
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VG Köln, 14.01.2015 - 4 K 948/14

    Bonner Stadtverordneter durfte nicht mehr aus Aufsichtsrat abberufen werden

    Abgesehen von dem allgemeinen Willkür- und Missbrauchsverbot können sich Beschränkungen des Abberufungsrechts im Hinblick auf den Grundsatz der praktischen Konkordanz bei der Auslegung widerstreitender Regelungen auch aus anderen kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmungen ergeben, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12.02.1990 - 15 B 35/90 -, juris Rn. 18; VG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.2004 - 1 K 5749/02 -, juris Rn. 28.

    Anderenfalls hätte es eine Ratsmehrheit in der Hand, den nur im Wege der Verhältniswahl zum Zuge gekommenen Vertreter der Minderheit nachträglich allein deshalb abzuwählen, um an dessen Stelle einen weiteren Vertreter aus den eigenen Reihen setzen zu können, OVG NRW, Beschluss vom 12.02.1990 - 15 B 35/90 -, juris Rn. 20.

    Dabei kann offenbleiben, ob die Abberufung eines Ratsmitglieds nur aus sachlichen, im Zusammenhang mit seinem Amt stehenden Gründen zulässig ist, VG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.1981 - 1 L 274/81 -, zitiert bei OVG NRW, Beschluss vom 12.02.1990 - 15 B 35/90 -, juris Rn. 13f.; zustimmend Rehn/Cronauge, Gemeindeordnung II, Stand: Juli 2013, § 113 Anm. III.3 S. 6; bisher offengelassen in der Rspr. des OVG NRW: Beschluss vom 12.02.1990 - 15 B 35/90 -, juris Rn. 15ff.

  • VG Düsseldorf, 17.09.2004 - 1 K 5749/02

    Verwaltungsgericht verhandelt über Abberufung eines Mitglieds des Aufsichtsrates

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) weist darauf hin, vgl. Beschlüsse vom 26.04.1989 - 15 A 650/87 -, NVwZ 1990, S. 188, 189 f., und vom 12.02.1990 - 15 B 35/90 -, NVwZ 1990, S. 791, 793, dass der Gesetzgeber ganz bewusst eine Änderung der Bestimmungen mit dem Ziel einer weitreichenden Ausdehnung der Verhältniswahl vorgenommen hat.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12.02.1990, a.a.O..

    Zur streitigen Abberufung hat das Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21.05.2002 - 15 B 238/02 -, www.nrwe.de, unter ausdrücklicher Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung - vgl. Beschlüsse vom 12.02.1990 - 15 B 35/90 -, NVwZ 1990, S. 791 -, dargelegt, dass dem vom Rat entsandten Vertreter im Aufsichtsrat einer GmbH im Grundsatz keine wehrfähige Innenrechtsposition zusteht, kraft deren er seine Abberufung gemäß § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW verhindern kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2002 - 15 B 238/02

    Aufsichtsratsmitglied kann nicht gegen Abberufung durch den Rat klagen

    Der Senat hält in diesem Zusammenhang an seiner Rechtsprechung zu der Vorgängervorschrift des § 55 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 GO NRW, wonach dem einzelnen Aufsichtsratsmitglied ein eigenständiger Anspruch auf Respektierung des ihm zugewiesenen Aufgabenbereichs und ein körperschaftsinterner Störungsbeseitigungsanspruch gegenüber organisationsrechtswidrigen Eingriffen in seinen Status zustehen, OVG NRW, Beschluss vom 12.2.1990 - 15 B 35/90 -, NVwZ 1990, 791, jedenfalls für die hier streitbefangene Frage, ob im Falle einer gesellschaftsrechtlich bedingten Verringerung der Anzahl der gemeindlichen Aufsichtsratsmitglieder über die Abberufung und Neubesetzung im Wege der Verhältniswahl nach § 50 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 GO NRW oder durch Mehrheitsbeschluss zu entscheiden ist, nicht fest: .
  • VG Frankfurt/Main, 03.08.2005 - 7 E 2234/04

    Abwahl eines Bürgermeisters durch die Bürger und Regeln im "Abwahlkampf"

    Es handelt sich hierbei um eine mit sachlichen Erwägungen begründete Entscheidung des Magistrats, die weder Rechtsfehler, insbesondere eine fehlerhafte Ermessensbetätigung (vgl. dazu OVG Münster, Beschl. v. 12.2.1990 - 15 B 35/90, NVwZ 1990, 791), erkennen lässt, noch von der Klägerin angefochten wurde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1990 - 15 A 460/88

    Umfang des Hausrechts an einem im Verwaltungsgebrauch stehenden Rathausgebäude;

    vgl. dazu Beschluß des Senats vom 12. Februar 1990 - 15 B 35/90 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1992 - 15 B 1643/92

    Fraktionsausschluss; Vorläufiger Rechtsschutz

    - 15 B 35/90 -, DVBl. 1990, 834, vom.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2007 - 15 B 634/07

    Verletzung eines aus dem Mitgliedschaftsrecht eines Ratsmitglieds abgeleiteten

    zu einem solchen Anspruch OVG NRW, Beschluss vom 21.5.2002 - 15 B 238/02 -, NWVBl. 2002, 434; Beschluss vom 12.2.1990 - 15 B 35/90 -, OVGE 42, 70 (71 f.),.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.1992 - 15 B 1551/92

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft im

    Den darauf gestützten Störungsbeseitigungsanspruch vgl. im einzelnen Beschluß des Senats vom 12. Februar 1990 - 15 B 35/90 -, DVB1.1990, 834 - könnte die Antragstellerin indes mit Erfolg nur gegen das innerorganisatorische Pflichtsubjekt richten, dem die Verletzung ihrer Rechtsstellung anzulasten ist.

    Gemessen daran kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats - vgl. Beschlüsse vom 29. November 1988 - 15 B 3259/88 -, vom 27. April 1989 - 15 B 1412/89 -, vom 14.Juni 1989 - 15 B 1248/89 -, vom 27. September 1989 - 15 B 2944/89 - und vom 12. Februar 1990 - 15 B 35/90 -, a.a.O.; zusammenfassend: Fehrmann, NWVB1.1989, 303 (308 f.) - für den Anordnungsgrund in einem Organstreit nicht auf die subjektive Betroffenheit des jeweiligen Antragstellers, sondern darauf an, ob die einstweilige Anordnung im Interesse der Körperschaft objektiv notwendig bzw. - bei einer Vorwegnahme der Hauptsache - unabweisbar erscheint.

  • VG Düsseldorf, 14.08.2003 - 1 L 1579/03

    Auflösung des Werksausschusses für das Immobilien-Management Duisburg ist

    vgl. die insoweit übertragbaren Ausführungen des OVG NRW, Beschluss vom 12. Februar 1990 - 15 B 35/90 -, NWVBl. 1990, S. 191; ferner z.B. Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 1 L 123/02 -.
  • VG Schwerin, 15.02.2021 - 1 A 770/20

    Klage gegen die Ermöglichung von Umlaufbeschlüssen auf kommunaler Ebene durch

    Zu den anerkannten, wehrfähigen Organteilrechten zählen insbesondere die ordnungsgemäße Mandatsausübung, insbesondere in Gestalt eines Rechts auf Schutz vor Störungen der Mandatsausübung (innerorganisatorischer Störungsbeseitigungsanspruch) (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1989 - 7 B 118/89, NVwZ 1990, 165; OVG Koblenz, Beschluss vom 13. März 1989 - 7 B 11/89, NVwZ-RR 1990, 98; OVG Münster, Beschluss vom 12. Februar 1990 - 15 B 35/90, NVwZ 1990, 791) eines Rechts auf ordnungsgemäße Einladung zu den Sitzungen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 12. Februar 1990 - 1 S 588/89, NVwZ-RR 1990, 369), eines Rechts auf Redezeit (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 04. November 1993 - 1 S 953/93, NVwZ-RR 1994, 229), eines Rechts auf Information über den Beschlussgegenstand sowie auf gleichberechtigte Mitwirkung an den Beratungen und Entscheidungen (vgl. VG Meiningen, Urteil vom 20. September 2011 - 2 K 303/10 Me, BeckRS 2011, 55604; OVG Bautzen, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 4 B 406/09, BeckRS 2009, 38048; VG Saarlouis, Gerichtsbescheid vom 16. Januar 2014 - 3 K 1834/12, BeckRS 2015, 42808).
  • VG Cottbus, 06.07.2017 - 1 L 642/16

    Akteneinsichtsrecht eines Gemeindevertreters

  • VG Düsseldorf, 04.07.2001 - 1 L 1717/01

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verletzung von

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